Vorlage:1936 Biographie

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Zeitgeschichte

  • 1. Dezember 1936: Gesetz über die Hitlerjugend, in dem es in § 3 heißt: "Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitlerjugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit "Jugendführer des Deutschen Reichs". Er hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde mit Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt."