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* [1951-000] [[Kurt Berger]]: Das schöpferische Erleben des lyrischen Dichters in der Nachfolge Goethes, 1951 [neu aufgenommen] – [Monographie] - https://books.google.de/books?id=j44RAAAAMAAJ; zu Romano Guardini:  
* [1951-282] [[Kurt Berger]]: Das schöpferische Erleben des lyrischen Dichters in der Nachfolge Goethes, 1951 [neu aufgenommen] – [Monographie] - https://books.google.de/books?id=j44RAAAAMAAJ; zu Romano Guardini:  
** S. 130: „Aus der Flut der noch ständig wachsenden Hölderlin-Literatur ragen die auch für uns wichtigen beiden, sich im Gegensätzlichen ergänzenden Werke von Paul Böckmann („Hölderlin und seine Götter; 1935) und Romano Guardini („Hölderlin"; 1939) unübertroffen hervor.“
** S. 130: „Aus der Flut der noch ständig wachsenden Hölderlin-Literatur ragen die auch für uns wichtigen beiden, sich im Gegensätzlichen ergänzenden Werke von Paul Böckmann („Hölderlin und seine Götter; 1935) und Romano Guardini („Hölderlin"; 1939) unübertroffen hervor.“
* [1951-000] [[Hans Frey]]: Dichtung, Denken und Sprache bei Hölderlin, Phil. Dissertation, Zürich (um) 1951, Päffikon/Zürich o.J. (1951), zu Romano Guardini S. 10, 20, 84, 87, 165 und 187f. [Gerner 172] - [Monographie]/[Doktorarbeit] - https://books.google.de/books?id=G9oTAQAAIAAJ
* [1951-283] [[Hans Frey]]: Dichtung, Denken und Sprache bei Hölderlin, Phil. Dissertation, Zürich (um) 1951, Päffikon/Zürich o.J. (1951), zu Romano Guardini S. 10, 20, 84, 87, 165 und 187f. [Gerner 172] - [Monographie]/[Doktorarbeit] - https://books.google.de/books?id=G9oTAQAAIAAJ
* [1951-000] [[Eduard Lachmann]]: Hölderlins Christus-Hymnen. Text und Auslegung, Wien 1951, zu Romano Guardini S. 11, 22, 54f., 62f., 71, 96, 98f., 102, 105, 110 und 132 [Gerner 174] - [Monographie] - https://books.google.de/books?id=PkJcAAAAMAAJ
* [1951-284] [[Ulrich Jung]]: Rezension zu Beissner (Hrsg.): Friedrich Hölderlin: Werke [Stuttgarter Ausgabe], in: [[Eckart]], 21, 1951, S. 455 ff. [neu aufgenommen] – [Rezension]] - https://books.google.de/books?id=Z3AvAAAAMAAJ; zu Romano Guardini:
** S. 456 f.: „Über eines jedoch sollte man unbedingt einer Meinung sein: das ist die Tatsache, daß die Philologie eine Dienerin der Dichtung ist und deren freier Wirkung nicht den Weg verstellen darf. Diese Absicht aber glauben wir wegen einiger Formulierungen Beissners befürchten zu müssen, in denen er, sein sonst parteilos verwaltetes Amt der Darbietung und sparsamen Erläute durchbrechend, andern ein Interpretationsrecht grundsätzlich glaubt absprechen zu müssen und darum die einfache Mitteilung in die Form der unüberhörbaren Rüge teilt, Heidegger habe in seinen „Erläuterungen zu Hölderlins Dichtung“ diese benutzt („mißbraucht“ hätte Beissner wohl lieber gesagt), daran seine Philosophie zu entwickeln (so S. 625 und 802). Wir wollen hier nicht Heideggers Hölderlin-Interpretation verteidigen (wir brauchen es nicht zu tun!), wir wollen nur rechtzeitig davor warnen, daß aus der großen Bereicherung, die wir eben erfahren haben, eine neue Verengung entsteht, daß diese dankenswerte Leistung der Philologie in eine Diktatur umschlägt. Dazu haben wir umso mehr Grund, als wir kürzlich bei einem schwäbischen Rezensenten Beissners, der seinen Wink wohl gut verstanden hat, zu unserm Entsetzen lesen mußten, es gelüste ihn, „ins Feuer mit all den Guardini, Heidegger, Böckmann ..." zu rufen. Sein Name muß genannt sein: Ernst Müller in der „Schwäbischen Heimat" 1952, H. 1. Das riecht doch sehr nach Inquisition! - Wir wissen um die bittre Notwendigkeit der Philologie in unsrer Zeit, und gerade wir Laien wünschen uns eine verläßliche Interpretation, um die sich die Fachleute bemühen denn wir sind auf ihre Hilfe angewiesen vor den Texten des späten Hölderlin oder des späten Rilke, aber auch bei Goethes Divan oder Georges Siebentem Ring und Stern des Bundes. Aber das scheint uns nun doch ein Danaergeschenk.“ […] „Aber warum sollen ein Theologe, ein Philosoph, ein Künstler nichts zu Hölderlins Dichtung zu sagen haben. Das ist längst erwiesen, und wir möchten von den „Guardini, Heidegger, Böckmann“ keinen entbehren.“
* [1951-285] [[Eduard Lachmann]]: Hölderlins Christus-Hymnen. Text und Auslegung, Wien 1951, zu Romano Guardini S. 11, 22, 54f., 62f., 71, 96, 98f., 102, 105, 110 und 132 [Gerner 174] - [Monographie] - https://books.google.de/books?id=PkJcAAAAMAAJ

Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 09:58 Uhr

  • [1951-282] Kurt Berger: Das schöpferische Erleben des lyrischen Dichters in der Nachfolge Goethes, 1951 [neu aufgenommen] – [Monographie] - https://books.google.de/books?id=j44RAAAAMAAJ; zu Romano Guardini:
    • S. 130: „Aus der Flut der noch ständig wachsenden Hölderlin-Literatur ragen die auch für uns wichtigen beiden, sich im Gegensätzlichen ergänzenden Werke von Paul Böckmann („Hölderlin und seine Götter; 1935) und Romano Guardini („Hölderlin"; 1939) unübertroffen hervor.“
  • [1951-283] Hans Frey: Dichtung, Denken und Sprache bei Hölderlin, Phil. Dissertation, Zürich (um) 1951, Päffikon/Zürich o.J. (1951), zu Romano Guardini S. 10, 20, 84, 87, 165 und 187f. [Gerner 172] - [Monographie]/[Doktorarbeit] - https://books.google.de/books?id=G9oTAQAAIAAJ
  • [1951-284] Ulrich Jung: Rezension zu Beissner (Hrsg.): Friedrich Hölderlin: Werke [Stuttgarter Ausgabe], in: Eckart, 21, 1951, S. 455 ff. [neu aufgenommen] – [Rezension]] - https://books.google.de/books?id=Z3AvAAAAMAAJ; zu Romano Guardini:
    • S. 456 f.: „Über eines jedoch sollte man unbedingt einer Meinung sein: das ist die Tatsache, daß die Philologie eine Dienerin der Dichtung ist und deren freier Wirkung nicht den Weg verstellen darf. Diese Absicht aber glauben wir wegen einiger Formulierungen Beissners befürchten zu müssen, in denen er, sein sonst parteilos verwaltetes Amt der Darbietung und sparsamen Erläute durchbrechend, andern ein Interpretationsrecht grundsätzlich glaubt absprechen zu müssen und darum die einfache Mitteilung in die Form der unüberhörbaren Rüge teilt, Heidegger habe in seinen „Erläuterungen zu Hölderlins Dichtung“ diese benutzt („mißbraucht“ hätte Beissner wohl lieber gesagt), daran seine Philosophie zu entwickeln (so S. 625 und 802). Wir wollen hier nicht Heideggers Hölderlin-Interpretation verteidigen (wir brauchen es nicht zu tun!), wir wollen nur rechtzeitig davor warnen, daß aus der großen Bereicherung, die wir eben erfahren haben, eine neue Verengung entsteht, daß diese dankenswerte Leistung der Philologie in eine Diktatur umschlägt. Dazu haben wir umso mehr Grund, als wir kürzlich bei einem schwäbischen Rezensenten Beissners, der seinen Wink wohl gut verstanden hat, zu unserm Entsetzen lesen mußten, es gelüste ihn, „ins Feuer mit all den Guardini, Heidegger, Böckmann ..." zu rufen. Sein Name muß genannt sein: Ernst Müller in der „Schwäbischen Heimat" 1952, H. 1. Das riecht doch sehr nach Inquisition! - Wir wissen um die bittre Notwendigkeit der Philologie in unsrer Zeit, und gerade wir Laien wünschen uns eine verläßliche Interpretation, um die sich die Fachleute bemühen denn wir sind auf ihre Hilfe angewiesen vor den Texten des späten Hölderlin oder des späten Rilke, aber auch bei Goethes Divan oder Georges Siebentem Ring und Stern des Bundes. Aber das scheint uns nun doch ein Danaergeschenk.“ […] „Aber warum sollen ein Theologe, ein Philosoph, ein Künstler nichts zu Hölderlins Dichtung zu sagen haben. Das ist längst erwiesen, und wir möchten von den „Guardini, Heidegger, Böckmann“ keinen entbehren.“
  • [1951-285] Eduard Lachmann: Hölderlins Christus-Hymnen. Text und Auslegung, Wien 1951, zu Romano Guardini S. 11, 22, 54f., 62f., 71, 96, 98f., 102, 105, 110 und 132 [Gerner 174] - [Monographie] - https://books.google.de/books?id=PkJcAAAAMAAJ