Romano Guardini und Wilhelm Emmanuel von Ketteler

Aus Romano-Guardini-Handbuch

In Mainz waren Guardini und Neundörfer besonders stark in die Spannungen der kulturkämpferischen „Wendezeit” einbezogen, weil diese Stadt „in der Sicht des deutschen Katholizismus drei große Traditionsströme in sich vereinigte: den des `SYMBOLKATHOLIZISMUS´[1] des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, in welchem der Glaube die Verantwortung für eine ganze Welt zu tragen bereit war. Dann aber war Mainz auch jene Stadt, in der es zum erstenmal `KATHOLIKENTAGE´[2] gab, d.h. die Stadt der sich hier formierenden schlagkräftigen konfessionellen Organisationen und des damit verbundenen `politischen Katholizismus´. Schließlich aber hat in Mainz der `SOZIALE KATHOLIZISMUS´[3], dessen größtes und leuchtendes Symbol im 19. Jahrhundert der sozialreformerische Wille des großen Mainzer Bischofs Wilhelm Emmanuel von Ketteler war, seinen Ursprung gehabt.”[4]

Nun kann an dieser Stelle noch dahingestellt bleiben, ob der Philosoph Max Müller, von dem diese Einschätzung stammt, mit seiner Behauptung Recht hatte, Guardini sei dem „politischen Katholizismus” und seinen Organisationen „immer fern und fremd geblieben”. Ohne Frage zuzustimmen ist ihm jedoch darin, dass sich bei Guardini „die beiden anderen Linien, die des konservativen Symbolkatholizismus, der das Unsichtbare und Ewige dauernd in konkreter Verleiblichung wirklich unter uns erlebt, und die des vorwärtsdrängenden und reformerischen Sozialkatholizismus, der auf die Forderung der geschichtlichen Stunde fühlig und erregt hinhört, ... in selten harmonischer Synthese”[5] geeint hatten.

Bislang wurde dieser einschlägige Hinweis Max Müllers erstaunlicherweise kaum näher verfolgt. Tatsächlich wurde nämlich für Guardini und Neundörfer das rechte Verhältnis von „Freiheit, Autorität und Kirche” zum entscheidenden Lebensthema und gerade dieses Thema war wenige Jahrzehnte vorher in ihrer Heimatstadt bereits vom sozialreformerischen Bischof und Zentrumspolitiker Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler (1811-1877) maßgeblich vorgeprägt worden.[6] Karl Rahner konstatierte zum 80. Geburtstag von Guardini, dass es Theologen und Politiker wie Ketteler waren, die auch Guardini und Neundörfer dazu anregen sollten, „nach Modernismus und Integralismus ... die katholische Kirche aus dem Turm der sich selbst distanzierenden und anathematisierenden Selbstverteidigung” herauszuführen, hinein „in das freie Feld des Dialogs mit allen, die guten Willens sind.”[7]

Nun ist bislang keine ausdrückliche Referenz Guardinis auf diesen herausragenden „Millenarmenschen” Ketteler bekannt.[8] Lediglich aus der Biographie von Fritz Burgbacher (1900-1978) geht hervor, dass Guardini als geistlicher Beauftragter für die Mainzer „Juventus“, einer katholischen Vereinigung von Schülern höherer Lehranstalten, bereits den jugendlichen Mitgliedern „die Ideen des Mainzer Bischofs Wilhelm Emmanuel Frhr. von Ketteler“ nahegebracht hatte.[9] Und Guardinis späterer Freund Johannes Spörl war sich in seinem Geleitwort zur vierten Auflage von Guardinis „Vom Sinn der Kirche“ sicher, dass die Entwicklung Guardinis nur „aus der Atmosphäre von Mainz“ zu verstehen sei: „Denn dort lernte er den hohen Wert wahrer Tradition und dabei menschlicher Aufgeschlossenheit kennen, wie sie in dem großen sozialen Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler und seinem weitschauenden Generalvikar Johann Baptist Heinrich verkörpert waren; ihre notwendige Fortführung machte er sich zur Pflicht.“[10]

Wenn man sich aus dieser Perspektive der „Fortführung“ zum Beispiel Kettelers Schrift „Freiheit, Autorität und Kirche”[11] aus dem Jahr 1862 näher betrachtet, sind die Parallelen zu Guardinis Denken so evident, dass es geradezu als logische Fortsetzung, insbesondere aber auch als politisch-theologische Vertiefung von Kettelers Werk und Wirken angesehen werden kann. Bei Neundörfer wird dies im Blick auf die Frage nach der relativen Trennung von Kirche und Staat sogar noch deutlicher ins Auge fallen als bei Guardini selbst. Um Kettelers prägende Reformidee später besser einordnen zu können, soll daher ein längerer Exkurs dessen Vorstellungen, so wie er sie im dritten Viertel des 19. Jahrhunderts entwickelt hatte, gelten. Der Exkurs ist in seiner Ausführlichkeit deshalb notwendig, weil sich gerade auch viele Formeln, Formulierungen und Denkmuster Kettelers bei Guardini und Neundörfer nachempfunden, zum Teil sogar fast wörtlich wiederfinden lassen. Um im weiteren Verlauf aber die Originalität und Einheitlichkeit von Kettelers Denken nicht aus den Augen zu verlieren, soll er hier – trotz der zahlreichen Sekundärliteratur - überwiegend selbst zu Wort kommen.[12]

Kettelers politische Stellungnahmen gelten gemeinhin als „prophetische Vorausschau” des „Totalismus”[13]. Er hat diese Positionen formuliert angesichts der Entwicklungen im deutschen Katholizismus nach 1848. Im Blick auf die von der Frankfurter Nationalversammlung erarbeitete Verfassung widerstritten sich damals im politischen Katholizismus ein liberal-konstitutioneller und ein feudal-antikonstitutioneller Flügel. Ketteler nahm in diesem Streit von Beginn an einen vermittelnden Standpunkt ein. So notierte er bereits Anfang der fünfziger Jahre in sein „Kollektaneenheft”[14]: „Der Ruf nach Freiheit in dieser Zeit hat im letzten Grunde volle Berechtigung, er hat eine große christliche Wahrheit zur Grundlage. Es geht aber den Menschen bei diesem Rufe wie dem Kranken, der sich krank fühlt, aber den Sitz der Krankheit nicht weiß. Die Ärzte aber belügen das Volk, indem sie sagen, das ganze Übel bestehe in Staatsformen, und mit neuen demokratischen Formen sei Freiheit zu schaffen. Das Übel liegt aber in jener falschen Idee vom Staate, die den Absolutismus erzeugt, die bei Bürokraten und Demokraten ganz dieselbe ist, die das Individuum nach christlicher Auffassung und die Korporationen oder organischen Assoziationen im Gegensatz zu den anderen Vereinen erdrückt.”

Anmerkungen

  • 1: Dieser Begriff ist wohl eine genuine Prägung von Max Müller.
  • 2: Die Mainzer Katholikentage fanden 1848, 1851, 1871, 1892, 1911 und 1948 statt. Vgl. zur Geschichte und Bedeutung der Katholikentage Hürten, Heinz: Spiegel der Kirche – Spiegel der Gesellschaft im Wandel der Welt, Paderborn 1998.
  • 3: Vgl. dazu bereits: Franz, Albert: Der soziale Katholizismus in Deutschland bis zum Tode Kettelers, Mönchen-Gladbach 1914.
  • 4: Müller, Max: Romano Guardini, in: Gestalter unserer Zeit, Oldenburg/Hamburg 1954, Bd. 1, S. 65. Ähnlich bei Gerl-Falkovitz, Hanna-Barbara, Romano Guardini, a.a.O., S. 33: „Für den deutschen Katholizismus bedeutete Mainz lange Zeit die glückliche Vereinigung dreier großer Traditionen: des mittelalterlichen Symboldenkens des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, des politischen Katholizismus mit seinen Organisationen (hier wurden die Katholikentage zur Darstellung eines öffentlich wirksamen Glaubens eingeführt), und katholischer Sozialreform, wie sie Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811-1877) vergegenwärtigte“.
  • 5: Müller, Max: a.a.O., S. 65. Guardini selbst hätte aber wohl nicht von „harmonischer Synthese“, sondern von „lebendig-konkreter Spannungseinheit“ gesprochen.
  • 6: Ketteler, Wilhelm Emmanuel von: Freiheit, Autorität und Kirche: Erörterungen über die großen Probleme der Gegenwart, Mainz 1862.
  • 7: Rahner, Karl: Romano Guardini zum 80. Geburtstag, a.a.O., S. 10.
  • 8: So bereits der zeitgenössische katholische Theologe und Historiker Johannes Janssen (1829-1891), zitiert nach Tischleder, Peter: Der Totalismus in der prophetischen Vorausschau Wilhelm Emmanuel von Kettelers, Mainz 1947, S. 7.
  • 9: Günter Buchstab: Fritz Burgbacher (1900-1978), in: Aretz, Jürgen/Morsey, Rudolf/Rauscher, Anton (Hrsg.): Zeitgeschichte in Lebensbildern, Bd. 10, Münster 2001, S. 194.
  • 10: Spörl, Johannes: Zeitgeschichtliches Dokument als bleibender Anruf. Zum Geleit, in: Guardini, Romano: Vom Sinn der Kirche, Mainz (4)1955, S. 11.
  • 11: Ketteler, Wilhelm Emmanuel Freiherr von: Freiheit, Autorität und Kirche, zitiert nach ders., Schriften, Aufsätze und Reden 1848-1866, bearbeitet von Erwin Iserloh, Christoph Stoll, Emil Valasek und Norbert Jäger, Mainz 1977, S. 222-364.
  • 12: Weniger die zahlreiche Sekundärliteratur zum politischen Denken Kettelers; außer der oben genannten Arbeit Tischleders sollen aber zumindest die Arbeiten aus dem Umfeld Guardinis angeführt werden. Insbesondere in Kettelers 50. Todesjahr 1927 erschienen gerade dort zahlreiche Ketteler-Studien. Vgl. unter anderem: Brauer, Theodor: Ketteler. Der deutsche Bischof und Sozialreformer, Hamburg-Berlin 1927; 1928; ders., Ketteler und Wir, in: Das Neue Reich, 1927, Nr. 41; Briefs, Götz: Ketteler und das proletarische Problem seiner Zeit, in: Schönere Zukunft, 2, 1927, Nr. 43; Schmittmann, Benedikt: Bischof von Ketteler, unser Führer und Vorbild, in. „Reich und Heimat“. Mitteilungen des Reichs- und Heimatbundes Deutscher Katholiken, 3, 1927, Nr. 4-6; Steinbüchel, Theodor: Das Problem „Religion und Sozialismus“ von Kettelers Tagen bis auf unsere Zeit, in: Akademische Bonifatiuskonferenz, 42, 1927, Nr. 2 vom 15. Juli 1927; Kröger, Ludwig: Die staatsphilosophischen Anschauungen des Bischofs Wilhelm Emmanuel von Ketteler. Mönchen-Gladbach 1928; Mirgeler, Albert: Kettelers Begriff des deutschen Katholiken, Eupen 1929 (Diss. Leipzig). Als gute Zusammenfassung, aber vom Befund des Autors leicht abweichend, siehe neuerdings auch: Petersen, Karsten: „Ich höre den Ruf nach Freiheit“. Wilhelm Emmanuel von Ketteler und die Freiheitsforderungen seiner Zeit. Eine Studie zum Verhältnis von konservativem Katholizismus zur Moderne, Paderborn u.a. 2005.
  • 13: Tischleder wies darauf hin, dass sich Kettelers Gegenüberstellung von heidnischer und christlicher Staatslehre auch im Genossenschaftsrecht Otto von Gierkes findet. Danach gehe der Mensch in der christlichen Staatslehre „nicht mehr im Bürger, die Gesellschaft nicht mehr im Staate auf. Das große Wort, dass man Gott mehr gehorchen soll als dem Menschen, begann seinen Siegeslauf, vor ihm versank die Omnipotenz des heidnischen Staates. Die Idee der immanenten Schranken aller Staatsgewalt und aller Untertanenpflicht leuchtete auf. Das Recht und die Pflicht des Ungehorsams gegen staatlichen Gewissenszwang wurden verkündigt und mit dem Blute der Märtyrer besiegelt” (Tischleder, a.a.O., S. 21 in Bezug auf Gierke, Otto von: Das deutsche Genossenschaftsrecht, Berlin 1881, III, S. 123; vgl. ders., Wilhelm Emmanuel von Ketteler. Ein klassischer Anwalt und Herold der Synthese von der gleichzeitigen Statik und Dynamik des sittlichen Naturgesetzes und Naturrechtes, in: Lenhart, Ludwig (Hrsg.): Aus Kirche, Kunst und Leben. Festschrift Albert Stohr, Jahrbuch des Bistums Mainz, 5, 1950, S. 94-121). 1947 schrieb Tischleder in seiner Schrift „Das rechte Bild vom Menschen als Voraussetzung aller rechten Menschensorge besonders aller rechten Seelsorge“ (Mainz 1947) unter Berufung auf Ketteler pointiert: „Totaler Kollektivismus ist nichts anderes als auf die Spitze getriebener Liberalismus und Individualismus“, da die führende Spitze nicht mehr zum Kollektiv gehöre und daher der Führer das einzige freie, selbständige, eigenmächtige Individuum darstellte „Als die GOLDENE WESENSMITTE zwischen diesen beiden Extremen: dem gemeinschaftsblinden und -feindlichen Individualismus, der die absolute Selbstherrlichkeit des Individuums proklamiert, und dem persönlichkeitsfeindlichen Kollektivismus, der das Kollektiv zum präsenten Gott erklärt, sagt die katholische Lehre vom Menschen: Der Mensch ist eine mit Selbststand, Selbstwert und Selbstzweck ausgestattete Person. Als solche fasst er eine in sich geschlossene, unabhängige Ichheit, aber auch eine natürliche Bezogenheit und Aufgeschlossenheit auf andere hin in sich. Das personale Fürsichsein der Menschen schließt ihr Füreinandersein nicht aus, sondern ein.... Es besteht also nicht das ausschließende Entweder-Oder des Individualismus und Kollektivismus, sondern das Sowohl-Als auch des Personalismus und Universalismus, der persönlichen Selbstständigkeit und Selbstzugehörigkeit, der persönlichen Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit wie der Gemeinschaftszugehörigkeit und Gemeinschaftsverpflichtung.“ Im Blick auf den Primat des Selbst über der Gemeinschaft bezog sich Tischleder für diesen Gedankengang ausdrücklich auf Kettelers Schrift „Ist das Gesetz das öffentliche Gewissen?“ (S. 18f.).
  • 14: Ketteler, Wilhelm Emmanuel von: Gedanken, in: ders., Sämtliche Werke und Briefe, im Auftr. der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz hrsg. von Erwin Iserloh, Abt. 2, Band 6. Briefe und öffentliche Erklärungen: 1871-1877, bearbeitet von Norbert Jäger und Christoph Stoll, Mainz 2001.
  • 15: Ebd., S. 973.