"Lex orandi". Gedanken über die Liturgie
Aus Romano-Guardini-Handbuch
042 (G 40): Lex orandi. Gedanken über die Liturgie, in: Akademische Bonifatius-Korrespondenz, Paderborn, 34, 1918/19 (1919), S. 106-112 [Mercker 0031];
Nachdrucke und Auszüge
- Lex orandi - lex credendi, in: Klerusblatt, 1984 [neu aufgenommen] (muss am Original überprüft werden!!!)
- eingegangen in: Wurzeln eines großen Lebenswerks. Romano Guardini (1885-1968). Aufsätze und kleinere Schriften, Bd. I, 2000, S. 164 ff. (G 40) [neu aufgenommen]
Guardini-Konkordanz
- Wurzeln I, S. 164 - http://guardini.mercker.de/showbookpub.php?pub=1&es=1&seite=ovemEzUJuJI9
Übersetzungen (in mind. 1 Sprache)
- 1) „Lex orandi“, in: Fe, amor y santidad, Madrid 2017, S. 120-134, in Spanische übersetzt [Übersetzer unbekannt] [neu aufgenommen]
Bewertung
- Zitat: "So drängt alles religiöse Innenleben nach Tätigkeit. Es will sich in Selbstzucht bewähren, in Nächstenliebe fruchtbar werden, will mit anderen Fühlung gewinnen, religiöse Gemeinschaft und religiöse Ordnung schaffen. Das ist tätiges Leben: »Vita activa«. Zugleich braucht aber die Seele noch eine andere Form des religiösen Lebens. Die äußere Tätigkeit zerstreut; sie ist auf Gott gerichtet, macht aber Umwege über die Geschöpfe, um zu ihm zu kommen. Die Seele will aber auch gesammelt bleiben, geradewegs zu Gott gehen. So steht neben der Vita activa ihr fruchtbarer, nichtfeindlicher Gegensatz: »Vita contemplativa«. Darin will die Seele bei Gott sein, sich dessen bewußt werden, was im Geheimnis des »Ich und Du« zwischen Gott und ihr beschlossen ist."
- Guardini spricht in diesem Text vom "fruchtbaren, nichtfeindlichen Gegensatz" zwischen "vita activa" und "vita contemplativa". Anders als die Scholastik des Mittelalters, in der diese Gegensätze den Sphären "Weltleben" und "fromme Beschaulichkeit" zugeordnet sind, drängt bei Guardini in beiden Fällen die Seele zu Gott, zu Gott über die Umwege der Welt und in der Sammlung zu Gott im Selbst des Menschen, der ja aber ebenfalls als Geschöpf und Sozialwesen in der Welt steht. Guardini bereitet hier seine spätere Zuordnung der Kontemplation zur Erkenntnisbewegung und der Aktion zur Gestaltungsbewegung vor.