Joseph Klein

Aus Romano-Guardini-Handbuch

Joseph Peter Klein (1896-1976) war ein deutscher Theologe und Philosoph.

Biographie

  • 1918 bis 1921 Studium der Theologie und Philosophie in Bonn
  • 1922 Priesterweihe
  • 1949 Lehrstuhl für patristische und scholastische Philosophie an der Universität Göttingen

Bibliographie zu Guardini

  1. Modernes Rechtsdenken und kanonisches Recht, in: Scientia Sacra. Theologische Festgabe für K. J. Kardinal Schulte, Düsseldorf/Köln 1935, S. 328-370 [neu aufgenommen] - [Artikel] - [noch nicht online]; auch in ders.: Skandalon: um das Wesen des Katholizismus, 1958, S. 181-238 [neu aufgenommen] – [Monographie] - https://books.google.de/books?id=UQkOAQAAMAAJ
    1. 1958, S. 185: „Die Fragestellung gegenüber einer solchen im Individualismus gründenden Rechtsphilosophie hat Romano Guardini in einer Vorbemerkung und ein paar Anmerkungen zu einem Vortrag Karl Neundörfers über „Personalität und Autorität im Kirchenrecht“ klar dahin präzisiert, daß entgegen dem idealistischen Schema, das die allerdringlichsten Probleme, nämlich die personalen, nicht löse, sondern unschädlich mache, indem es „über der wirklichen Person ein unwirkliches Netz von Geltungspunkten und Geltungslinien" ausspanne, es darum gehe, das „Recht als wirkliche Rechtsordnung unter wirklichen Personen“ zu begreifen. „Denn Recht ist Form von Gesellschaft, Ganzheitsordnung. Die Ganzheit aber, die Gesellschaft, ist Wirklichkeit.“ „Auch im Recht steht der Mensch nicht als Gattungswesen, sondern als Person. Und wie dies möglich sein könne, darin liegt das Problem des Rechts und des Rechtsdenkens"[5 Die Schildgenossen 7 (1927), S. 127 ff.]. Im folgenden sei aufgewiesen, daß das von Guardini geforderte konkrete Rechtsdenken den Weg ebnet zum institutionellen Denken des Kirchenrechts, dem der materiale Rechtsbegriff nie verlorenging.“
    2. 1958, S. 193: „Der im kirchlichen Recht wirksame Positivitätsfaktor gründet weithin in der Wirklichkeit der sakramentalen Ordnung, findet an ihr aber auch seine Grenze. Nicht die irdische Existenz des Individuums ist durch die Kirche bedingt, und sie kann ihm diese nicht nehmen, die Ordnungsform zwischen ihr und ihren Gliedern beruht auf dem Grunde sakramentaler Verbundenheit und stellt als Hierarchie im ursprünglichen Sinn des Wortes die heilige Ordnung[20) Romano Guardini, Über Sozialwissenschaft und Ordnug unter Personen, Die Schildgenossen 6 (1926), S. 148, Anm. 20] dar und ist als Liturgie die Form der Kirche.“
  2. Grundlegung und Grenzen des kanonischen Rechts (Recht und Staat; 130), Tübingen 1947 (Bonner Antrittsvorlesung) [neu aufgenommen] – [Monographie] - https://books.google.de/books?id=pmQKAAAAIAAJ; auch in ders.: Skandalon: um das Wesen des Katholizismus, 1958 [neu aufgenommen] – [Monographie] - https://books.google.de/books?id=UQkOAQAAMAAJ; zu Romano Guardini:
    1. 1947, S. 31/1958, S. 106: „29) [S. 21] Dem mittelalterlichen Denken genügte die Tatsache der vollzogenen Taufe als Grundlage für zwingendes geistliches Recht, so wie ihm die Tatsache der Ablehnung der Taufe Grund genug war für eine capitis deminutio. Man nahm den Glauben nicht „unter den kritischen Blick“ und sah den Glaubenszweifel in erster Linie als Sünde. Wohl dachte man über die Glaubensinhalte nach und sah die ganze Welt unter dem Gesichtspunkt des Glaubens. Über den Glauben selbst aber dachte man nur konstruktiv, nicht aber kritisch nach. „Nicht unter einer noetischen Kategorie“ standen Glaube und Zweifel, „sondern unter der Kategorie heiliger Existenz; damit des Heilig-zu-Hütenden, des Heilig-Gebotenen, dessen, was geistlich recht und unrecht ist“. So Romano Guardini, Unterscheidung des Christlichen (Gesammelte Studien), Mainz 1935, S. 240 f.“
  3. Skandalon. Um das Wesen des Katholizismus, Tübingen 1958 [Gerner 72] - [Monographie] - https://books.google.de/books?id=UQkOAQAAMAAJ; zu Romano Guardini:
    1. S. 106 (siehe 1947), 185 und 193 (siehe 1935)
    2. Die Verwirklichung des Christlichen in katholischer und protestantischer Sicht. Vortrag in Siegburg am 16. 4. 1947, S. 394: "Den literarischen Auftakt dazu gab auf katholischer Seite Guardinis Wort vom Erwachen der Kirche in den Seelen: "Ein religiöser Vorgang von unabsehbarer Tragweite hat eingesetzt: Die Kirche erwacht in den Seelen", schrieb er kurz nach dem ersten Weltkrieg[2) Romano Guardini, Vom Sinn der Kirche, Mainz 1922, S. 1]"

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