Vorlage:1926 Sekundärbibliographie Philosophie

Aus Romano-Guardini-Handbuch
  • [1926-111] Bernhard Jansen: Die Wesensform des katholischen Lebens, in: Stimmen der Zeit, 112, 1926/27, 1 (1926), S. 14-26 [neu aufgenommen] – [Artikel] - https://books.google.de/books?id=5iLtAAAAMAAJ; zu Romano Guardini:
    • S. 25: „Die gegensätzlichen Spannungen im Leben Jesu und der Urchristen und wiederum im neu erwachten Katholizismus der deutschen Gegenwart stellen das große Problem ihrer Einigung. In den bisherigen Darlegungen ist keine Lösung seine Lösung keimhaft gegeben. Höchstes endliches Leben ist höchste Spannung. Darin treffen der alte Heraklit, der neuzeitliche Hegel und jüngst Guardini mit der gesamten empirischen und metaphysischen Biologie zusammen. Das übernatürliche Gnadenleben weist allüberall tiefsinnige Analogien mit dem Naturleben auf.“
  • [1926-112] Friedrich Muckermann: Ein ganz feines Lächeln …, in: Der Gral, 20, 1926, 10 (Juli 1926), S. 605 ff. [neu aufgenommen] – [Artikel] - https://books.google.de/books?id=BdjlAAAAMAAJ, zu Romano Guardini
    • S. 607: „In dem gleichen Roman findet sich dann der Gedanke, der auch in Keyerslings Schule der Weisheit und noch eindringlicher bei Guardini geäußert wurde, daß das Prinzip der einseitigen Freiheit sich in den letzten 500 Jahren erschöpft habe. Auf allen Straßen der Welt ist heute bereits die Sehnsucht zu spüren und der Schrei zu hören, von denen Sören Kierkegaard behauptet hat, sie würden einst mit elementarer Kraft in einer des übersteigerten Individualismus müden Zeit sich erheben : es ist die Sehnsucht und der Schrei nach Gesetz und Gemeinschaft.“
  • [1926-113] Anton Ruhnau: Wirtschaft und Völkergemeinschaft, 1926 (Dissertation an der Universität Köln) [neu aufgenommen] - [Monographie]/[Doktorarbeit] - https://books.google.de/books?id=OvMUAQAAIAAJ; zu Romano Guardini:
    • S. 43: „Denn Souveränität als Ausdruck der Hoheit, der Autorität, in dem Sinne wie Guardini den Staat auffasst, muß bestehen bleiben und ist auch vereinbar mit der Eingliederung des Staates in eine überstaatliche Organisation.“
  • [1926-114] Karl Siegfried???: Führt der Weg des „allgemeinen Fortschritts“ zur Vollkommenheit?, in: Mecklenburgisches Logenblatt, 55, 1926/27, 6 (24. Dezember 1926), S. 94-96 [neu aufgenommen] - [Artikel] - https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht?PPN=PPN820809063&PHYSID=PHYS_0104&view=fulltext-parallel; zu Romano Guaridni:
    • S. 96: „Man feiert die Entwicklung der Technik in Breite und Tiefe und übersieht dabei immer wieder, worauf im letzten Jahre bei uns in Potsdam in mehreren Vorträgen von Guardini aufmerksam gemacht wurde: Wie arm, wie eintönig wird unser Leben durch das weitre Umsichgreifen der Technik, ja wie ist unser Leben als solches, als menschliches, als persönliches in Haltung, Art, Wirken gradezu gefährdet. Auch hier also wird der scheinbare „Fortschritt", wenn man die Gegenrechnung ausmacht, völlig wieder wettgemacht durch Einbußen, die unser menschliches Leben erfahren hat; von einem allgemeinen Fortschritt im Ganzen kann ganz gewiß keine Rede sein.“
  • [1926-115] Viktor von Weizsäcker: Rezension zu Rosenstock, Soziologie I, in: Der Morgen, 2, 1926, S. 317 f. [neu aufgenommen] – [Artikel] - https://books.google.de/books?id=bJcSAAAAIAAJ; zu Romano Guardini:
    • S. 318: Weizsäcker unterscheidet Rosenstocks Ansatz anderen Ansätzen und ordnet dabei Guardini einer "konstruktiven, metaphysischen, kategorialen und zugleich phänomenologischen" Lebensphilosophie zu: „Von allen Lebensphilosophien unterscheidet sich daher DIESER Versuch als ein wesentlich didaktischer, erzieherischer. Nicht konstruktiv, nicht metaphysisch, nicht kategorial und zugleich phänomenologisch wie etwa Guardini, auch nicht das Wandelbarlebendige und doch Gesetzliche im analytischen Aperçu erhaschend , wie Nietzsche oder Simmel, sondern eigentlich lehrhaft (in der Tendenz, nicht im Stil) und ausbildend durch einen vom Erzieher nicht vom „reinen“ Denker, durch einen vom Therapeuten nicht vom Pathologen her gebildeten Wahrheitsbegriff; einem Wahrheitsbegriff der eigentlich in Kants praktischer Vernunft wurzelt.“
  • [1926-116] Anna Zillken: Der christliche Staatsgedanke in seinem ideellen Gehalt und in seiner historischen Abwandlung, 1926 [neu aufgenommen] - [Monographie] - https://books.google.de/books?id=oMUUAQAAIAAJ; zu Romano Guardini:
    • S. 56: “Jene Faktoren, die der sozial-ethischen Periode von hervorragender Wichtigkeit erschienen: Recht und Gesetz, sind nicht mehr in dem Sinn diskutierbare Größen, weil sie nicht mehr als Absolutes gelten, sondern lediglich als mit dem Sein gegebene Wirkensmöglichkeit, und so betrachtet natürlich im Sinne Guardinis “Festigkeitsgrund der Gemeinschaft”. Recht und Gesetz können nicht mehr von einem Außenstehenden (Staat) der Lebensordnung aufgepropft werden, wie vor Jahrhunderten das römische Recht unorganisch auf das bodenständige Recht des deutschen Volkes geknetet wurde, sondern die Verhaltungsweise in der Gesamtheit erwächst organisch dem Volksbewußtsein.” (Zitat aus: Guardini, Vom Sinn der Kirche: “Gesetz, Recht, Gesellschaftsordnung erscheinen als Daseinsweise, Festigkeitsgrund und Wirkform der Gemeinschaft.”; S. 60 im Literaturverzeichnis außerdem Verweis auf Guardini, Gottes Werkleute

Rezensionen zu: Der Gegensatz (1925)


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