Schüler Guardinis

Aus Romano-Guardini-Handbuch

Die Formulierung Schüler Guardinis findet sich überwiegend als Selbstzuschreibung von Hörern und Freunden Guardinis.

Keine Schüler im akademischen Sinne

"Schüler" im Sinne von promovierten Wissenschaftlern, die ihn als Doktorvater gehabt hätten, gibt es nicht, da Guardini auf seinen Lehrstühlen mitunter kein Promotionsrecht besaß oder es nicht in Anspruch nahm. Ebenso wenig prüfte er (vgl. Josef Pascher: In memoriam Romano Guardini, in: Ephemerides liturgicae, 83, 1969, S. 126-128, hier S. 127).

Hans Maier vermerkte dazu: “Guardini musste in Berlin auf die mit einem Ordinariat normalerweise verbundenen akademischen Rechte verzichten, da er keiner Fakultät angehörte, sondern direkt dem Rektor unterstellt war. Er examiniert nie Studenten, war nie Dekan oder Rektor, nahm an der akademischen Selbstverwaltung nicht teil. Doch diese eingeschränkte akademische Existenz hatte auch ihr Gutes: Sie ließ ihm viel Zeit fürs Schreiben. … Und so geschah das Paradoxe, Unerwartete, dass Guardini bei seinen Nachkrieges-Rufen nach Tübingen und nach München in den Verhandlungen mit den Kultusministerium die `negativen Privilegien´ seiner Berliner Zeit – eigentlich Diskriminierungen – erneuert wissen wollte, ja sie förmlich einklagte: Er erreichte, dass er in der Universität keine Examina abzunehmen und keine akademischen Ämter zu übernehmen hatte. … Er prüfte nicht, hielt keine Seminare, hatte keine Schüler.“ (Hans Maier: Böse Jahre, gute Jahre. Ein Leben 1931 ff, München 2011, S. 318).

Selbstzuschreibungen

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